Bestätigung Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften

EU-Sanktionen gegen Russland / Belarus VO (EU) 833/2014 – Art. 3g – Anhang XVII / (EU) 765/2006 – Art. 1q – Anhang XII

Sehr geehrte Geschäftspartner*innen!

Gemäß den o.g. EU-Verordnungen 833/2014 (Russland) bzw. 765/2006 (Belarus) ist es verboten, bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland oder Belarus haben, oder von Firmen stammen, die in solchem Eigentum stehen oder erhebliche solche Beteiligung aufweisen, zu kaufen, zu transportieren oder in die EU einzuführen.
Dieses Verbot gilt auch für indirekte Einfuhren über Drittländer.

Ab dem 30.09.2023 ist es zusätzlich verboten, diese Eisen- und Stahlerzeugnisse in die EU einzuführen, wenn sie in einem Drittland, unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen, mit Ursprung in Russland, verarbeitet wurden.

Unten angeführt bestätigen wir, dass wir grundsätzlich geltendes EU-Recht beachten und mit Sorgfalt umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Markus Horn
Geschäftsführung

 

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