Druckgeräterichtlinie 2014

Druckgeräterichtlinie 2014

Druckgeräterichtlinie 2014 (2014/68/EU) – der rechtliche Rahmen für Druckgeräte


Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (kurz DGRL) regelt europaweit die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Druckgeräten über den gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten. Als Profi in der Metallbranche besitzt HORN das Zertifikat für die Druckgeräterichtlinie 2014 und fertigt Druckgeräte damit nach den geltenden europäischen Sicherheitsstandards.

Druckgeräterichtlinie bei HORN auf einen Blick


Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2014/68/EU, verbindlich seit 2002 (Vorgängerfassung)
Geltungsbereich: Druckgeräte mit innerem Überdruck über 0,5 bar
Einstufung: vier Kategorien (I–IV) nach steigendem Gefahrenpotenzial
Regelwerke: Auslegung u. a. nach AD 2000 und EN 13445
Nachweis: Konformitätsbewertung, EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung
HORN: zertifizierter Hersteller mit HP0-Zulassung und qualifizierter Schweißaufsicht

Welche Geräte fallen unter die Druckgeräterichtlinie?


Unter die Druckgeräterichtlinie 2014 fallen unter anderem unbefeuerte Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen sowie druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion – jeweils mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Anforderungen in nationales Recht zu übernehmen. Sie betreffen alle, die Druckgeräte innerhalb der EU herstellen, importieren oder handeln. So wird auch sichergestellt, dass außerhalb der EU gefertigte Geräte, die in der EU in Betrieb genommen werden, die geforderten Sicherheitsstandards erfüllen.

Die vier Kategorien I bis IV


Druckgeräte werden nach Anhang II der Richtlinie je nach Gefahrenpotenzial in die Kategorien I bis IV eingestuft. Maßgebliche Faktoren sind der Betriebsdruck, das Volumen bzw. die Nennweite, das enthaltene Medium (Fluid) und dessen Aggregatzustand. Die Fluide werden dabei in zwei Gruppen unterteilt: Fluidgruppe 1 umfasst gefährliche Stoffe (z. B. explosive, entzündliche, giftige oder ätzende Medien), Fluidgruppe 2 alle übrigen. Je höher die Kategorie, desto strenger sind die Sicherheitsanforderungen, Prüf- und Dokumentationspflichten – bei den Kategorien III und IV ist zusätzlich eine benannte Stelle einzubinden. Ein Wasserbehälter mit niedrigem Druck fällt beispielsweise in Kategorie I oder II, ein Behälter für giftige Gase unter hohem Druck in Kategorie III oder IV.

Konformität und CE-Kennzeichnung


Vor dem Inverkehrbringen muss jedes Druckgerät ein der Kategorie entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Auf dieser Basis stellt der Hersteller die EG-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Grundlage einer normgerechten Auslegung sind die in Europa anerkannten Regelwerke AD 2000 und EN 13445. Durch die Kombination aus korrekter Kategorisierung, geprüften Werkstoffen, normgerechter Berechnung und lückenloser Dokumentation entstehen sichere, marktfähige Druckgeräte.

Druckgeräterichtlinie im Kompetenzverbund von HORN


Die Druckgeräterichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für den gesamten Druckbehälterbau bei HORN. Jeder Druckbehälter wird individuell ausgelegt und – ergänzt durch die Berechnung nach AD 2000 – normkonform gefertigt. Als zertifizierter Schweißbetrieb mit HP0-Zulassung und qualifizierter Schweißaufsicht stellt HORN sicher, dass die schweißtechnischen Anforderungen der Richtlinie zuverlässig erfüllt und vollständig dokumentiert werden.

Häufige Fragen zur Druckgeräterichtlinie 2014


Was regelt die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU?


Sie regelt europaweit die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck über 0,5 bar und legt einheitliche Sicherheitsanforderungen fest.

Ab welchem Druck gilt die Richtlinie?


Sie gilt für Druckgeräte mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar. Darunter liegende Geräte fallen nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht der Richtlinie.

Was bedeuten die Kategorien I bis IV?


Sie geben das Gefahrenpotenzial an, ermittelt aus Druck, Volumen und Fluidgruppe. Kategorie I hat die geringsten, Kategorie IV die höchsten Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Überwachung.

Ist HORN für die Druckgeräterichtlinie zertifiziert?


Ja. HORN besitzt das Zertifikat für die Druckgeräterichtlinie 2014 und fertigt als Schweißbetrieb mit HP0-Zulassung Druckgeräte normkonform, geprüft und dokumentiert.

HORN – normgerechte Fertigung nach Druckgeräterichtlinie


Mit dem Zertifikat für die Druckgeräterichtlinie 2014, HP0-Zulassung und qualifizierter Schweißaufsicht fertigt HORN Druckgeräte und Druckbehälter, die den europäischen Sicherheitsanforderungen in vollem Umfang entsprechen. Von der korrekten Kategorisierung über die normgerechte Auslegung bis zur CE-Kennzeichnung erhalten Sie sichere, zuverlässige Lösungen aus einer Hand.