Druckgeräterichtlinie 2014

Druckgeräterichtlinie 2014
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014 /68/EU wurde vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat am 15. Mai 2014 erlassen und dient als Vorschrift bezüglich der Anforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Sie ersetzt somit die Richtlinie 97/23/EG und ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erstmals seit 19. Juli 2016 von den Mitgliedstaaten anzuwenden, um eine CE-Kennzeichnung vergeben zu dürfen. Innerhalb der EU ist es nötig, dass in Umlauf gebrachte Druckgeräte den Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen. Die EU-Staaten waren verpflichtet, diese Anforderungen in ihr nationales Recht zu übernehmen und sie betreffen alle Akteure, welche Druckgeräte innerhalb der EU herstellen, importieren oder handeln wollen. So wird auch sichergestellt, dass Druckgeräte, welche außerhalb der EU hergestellt werden, aber in der EU in Betrieb genommen werden, die nötigen Sicherheitsstandards erfüllen. Äußerst wichtig sind dabei die Anforderungen betreffend der Sicherheit von Druckgeräten, um diese für den gesamten Lebenszyklus gewährleisten zu können. Entscheidend ist dabei auch die erforderliche Belastbarkeit, auf Faktoren wie Betriebs- und Umgebungstemperaturen, aber auch Außen- und Innendruck muss ein besonderer Fokus gelegt werden. Unter die Druckgeräterichtlinie 2014 fallen unter anderem folgende Druckgeräte:
* Behälter (unbefeuerte Druckbehälter)
* Dampfkessel
* Rohrleitungen
* druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar.